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Die Meldung meines Providers erreichte mich, kurz bevor ich mit der Steuererklärung fertig wurde.

Und ja, ich fühlte mich durch das tagelange Sortieren von großen, kleinen und popeligen Belegen, dem Buchen und Nachrechnen, Aufspüren von Differenzen, Ausdrucken, Kopieren und Zusammenstellen der Zettelstapel ohnehin ausreichend lahm gelegt.

Aber dass ich bzw. mein Account gehackt worden bin, begriff ich erst richtig, als ich die Meldung mit dem Öffnen meiner Website überprüfen wollte. Doch da war nix. Ich war abgekoppelt, abgeschnitten, ausgegrenzt … eben gesperrt.

Immerhin war mir klar, dass offenbar ein verbesserter Virenschutz her musste. Ich informierte mich und klickte mich durch zum Download-Button. Von diesem wurde ich zurückgeleitet zum Partner, der den empfohlenen Download zur Verfügung stellte. Zwar hatte ich diese Seite gerade erst besucht, aber ich spielte mit und ertrug die 45-minütige Wartezeit bis zum Aufbau der (mit Grafiken und Animationen und Werbeeinblendungen und Kaufverlockungen überladenen) Seite klaglos. Ich holte mir einfach was zu essen und harrte aus. Doch als ich wieder zum Download-Button geleitet wurde, kappte ich die Verbindung freiwillig.

Versuchte es Stunden später erneut – ausgeruht und abgekühltem Notebook (dass das noch wichtig werden sollte, merkte ich recht bald). Ich lud mir das Schutzprogramm herunter und trennte mich vor dem Entpacken vom Internet … bildete mir nämlich ein, alle möglichen Türen für das Scannen des Rechners auf Schadprogramme schließen zu müssen.

Doch der Anbieter war offenbar anderer Meinung.

Die Hinweise und Empfehlungen zur Installation gab es nur auf dessen Homepage … ebenso wie die Datenschutzrichtlinien. Die hätte ich nun wirklich gern gelesen, nach dem ich unter Punkt 7a bei der Lizenzvereinbarung erfahren konnte, dass ich der Übermittlung von Infos zu Soft- und Hardware, IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Dateien, Lieferanten, Datum und Größe, Pfade und Anwendungen, System-Kontrollpunkte, Programme und Einstellungen und Konfigurationen und Registrierungsdatenbank-Schlüssel und meinem Verhalten (?!) zur Sammlung und Nutzung zustimmen sollte. Dann wurde mir noch verraten, dass meine Windows-Firewall deaktiviert werden würde und dass Benachrichtigungen über Popup-Fenster als zugestellt gelten, unabhängig davon, wann ich sie tatsächlich erhalten habe. Und dass das Recht des Staates Delaware gelten würde und bei Kollisionen in den Übersetzungen die englische Version.

Wow, da fühlte ich mich doch schon viel sicherer und geschützter.

Selbstredend natürlich, dass bei der Installation auch das vorher zuständige Konkurrenzprodukt gemordet wurde ;-) mit den schönen Formulierungen: „momentan potentiell inkompatibel … empfehlen ausdrücklich, diese Anwendungen zu entfernen, um unnötige Konflikte zu vermeiden“. Ich tat es mit Abschiedsschmerzen – und fragte mich sofort entsetzt, ob ich mit den dabei auch gelöschten Quarantäne-Dateien nicht den nächsten Fehler machte … Na, ich sollte ein wenig in der Ungewissheit verbleiben … denn für die folgenden 20 Minuten flackerten nur die Lämpchen, der Bildschirm zeigte mir dagegen nichts … bis die Meldung erschien, dass mein vorheriges Anti-Virus-Programm erfolgreich installiert worden wäre. Hä?! Es sollte doch deinstalliert werden?! Doch sicher war die fehlende Silbe nur ein Scherz der Programmierer gewesen, so zum Aufpeppen der Wartezeit. Denn dem Aufspielen des Nachfolgers stand nun nichts mehr im Wege.

Ich freute mich über die Eingabe der 42-stelligen Lizenznummer, der gleich mit erledigten Toolbar-Installation („Noch heute! Um Schwierigkeiten zu vermeiden!“) und der neuen Standardsuchmaschine ;-) . Ha, was war das nun für ein Gedrängel in der Adressleiste um mich und mein Nutzer-Verhalten (denn die zuerst da gewesene und konkurrierende Suchmaschine ließ sich doch nicht einfach so rauskicken!). Ich freute mich auch noch, dass die Installation von Drittanbietern problemlos klappte und die Werbebotschaften klar und verständlich erschienen – bis zu der Meldung, dass mein Programm nicht auf die neueste Version aktualisiert wurde und ich deshalb dem Scannen nach Nutzerinformationen zustimmen sollte.

Nein, da wurde ich zickig. Ich wollte nicht. Und zack, versuchte ein kleiner Prevalence Reporter dennoch die Verbindung zu seinem heimischen Programmierer aufzubauen. Nanu, nana, was soll ich denn davon halten? Aber ich vergaß meinen Ärger über den widerspenstigen Reporter, als die Meldung kam: „Sie sind geschützt, alles auf dem neuesten Stand.“

Und das war ich für 10 Sekunden, denn nun beglückte mich die Meldung: „Sie sind möglicherweise nicht geschützt.“ Tja, die eben downgeloadeten Datenbanken waren schon veraltet. Doch ich war jetzt bereits so weit, mich nicht mehr aufzuregen, nur noch den Optimierungsscan zu überstehen und die angestrebte Virenprüfung endlich zu starten.

Und nun war es soweit. Ich half dem Notebook bei seinem schwierigen Unterfangen, baute einen Ständer für den Ventilator und klemmte für eine gute Luftzirkulation Bücher unter die Ecken des Geräts … widmete mich erfreulicheren Sachen und guckte erwartungsvoll nach 77000 gescannten Dateien nach. Mittlerweile waren 9 Stunden vergangen – doch es gab keinen Laufbalken, keine Statusanzeige, nichts, was mir zeigte, wann die Virenprüfung zu Ende wäre.

Beim Stand von 85000 überprüften Dateien und 0 Bedrohungen hielt ich an und schaute nach Einstellungen, um die Sache etwas beschleunigen zu können. Und ich fand tatsächlich einen Schieberegler für die Geschwindigkeit – brach dabei jedoch versehentlich die ganze Prüfung ab.

10 Stunden und 20 Minuten waren für die Katz. Ich hätte den Sch… aber ich startete das Ganze neu und gesittet.

Und spürte so nach insgesamt 38 Stunden die Übeltäter auf: 2 Trojaner hatten mir das angetan.

Der Rest war fast pillepalle. Die Aktualisierung der Datenbanken, der Schriftverkehr mit Provider und Webdesigner, das Entdecken der verseuchten Seiten, das Entfernen des Schadcodes … und das Entsperren :-) !

Mann, wenn ich mal richtig gehässig werden wollen sollte, werde ich Virenprogrammierer!

Als Hindernis fügen wir noch „Wohnort in der Provinz“ mit fehlendem Reisezentrum und vernagelten Bahnhofsgebäuden und tagsüber oft unbesetzten Schaltern in den Nachbarstädten hinzu. Aber es gibt ja das WWW und zum Glück kämpfen sich selbst hier die Daten tröpfchenweise durch die Leitungen, so dass Online-Buchungen kein Problem darstellen (wenn man darauf steht, einen Nachmittag im Netz zu verbringen, um 2 läppische Fahrkarten zu kaufen).

Interessant wird die Sache aber, wenn man gemäß Kleingedrucktem der DB Bahn eine Ehepartner-Zusatzkarte zur BahnCard bestellen möchte. Das geht nämlich nur, wenn eine Kinderkarte mitbestellt wird (damit doppelter Preis, versteht sich).

Doch dafür reicht dann aber logischerweise ein Nachmittag nicht mehr aus. Denn man fliegt – nach erfolgreicher Durchleuchtung und Benutzerkonto-Einrichtung – „zur eigenen Sicherheit“ immer wieder aus dem System, wenn die zahlreichen, ebenfalls kleingedruckten Zusatzbedingungen und Voraussetzungen gelesen werden … nennt sich auch Zeitüberschreitung.

Ist diese Hürde endlich gemeistert … findet man heraus, dass für die gewünschten Servicekarten erst Fotos und Nachweise hochgeladen werden müssen. Also Scanner angeschlossen und Passbilder, Stammbaum und Personalausweis gesucht, eingescannt und im gewünschten Format gespeichert (jetzt sind wir schon beim nächsten Arbeitstag angekommen ;-) ).

Und dann wird wieder (nee, nicht in die Hände gespuckt) angemeldet, ausgefüllt, hochgeladen … nur um plötzlich festzustellen, dass BahnCard-Nutzer ihre Zusatzkarten doch nur in Verbindung mit einer neuen Hauptkarte bestellen können.

Tja, ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon gesehen, dass frisch-fröhlich weitere 57,00 € gefordert wurden … aber als alte Computer-Tante noch gedacht, dass durch die Eingabe der BahnCard-Nummer (und möglichem Abgleich mit der Geltungsdauer ;-) ) die sinnlose Forderung nach einer doppelten Gebühr ausgehebelt werden würde. Da hatte ich aber wohl die Programmierer überschätzt.

Und was bleibt dann übrig, wenn die böse Technik keine zufriedenstellenden Schaltflächen mehr bietet? Genau, eine kostenpflichtige Telefonnummer.

Damit man den Satz hört: „Darauf habe ich keinen Zugriff, wenden Sie sich bitte an …“ Richtig, wieder an eine kostenpflichtige Nummer. Mit einer jungen Dame dran, die erst „Hier sind Sie falsch!“ ausrief und dann entsetzt fragte: „Denken Sie, dass Sie die BahnCard kostenfrei bekommen?“ (Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich kann mich im Allgemeinen verständlich ausdrücken und hatte auch eine der deutschen Sprache mächtigen Mitarbeiterin am Apparat.) Nein, ich dachte nicht, dass ich bei der Bahn etwas umsonst bekäme – hatte jedoch auch keine Lust, auf meine Kosten den Vorgang noch einmal zu erzählen … tat es allerdings gezwungenermaßen und zähneknirschend, um dann zu vernehmen: „Darauf habe ich keinen Zugriff.“

So, nun werde ich also in die 17 km entfernte Stadt zum nächsten Schalter fahren, dort meinen Wunsch vortragen und mich beeilen müssen (denn die schließen heute schon um 16.15 Uhr).

Die Bahn macht wirklich mobil.

… sie freuen sich vielmehr. Besonders Kleinverleger(innen) ;-) .

(Wobei – nebenbei bemerkt – die Freude getrübt werden kann, wenn ein Großhändler die Angewohnheit hat, sofort nach Unterschreiten des festgelegten Mindestbestandes jedes Buch einzeln, aller paar Tage zu bestellen … oder das Internet-Bestellformular von Spammern missbraucht wird … doch davor bin wenigstens ich seit dem hervorragenden Einsatz von Marian Kulisch und seiner Software-Entwicklung gefeit.)

Dennoch stutzte ich, als ich im Posteingang bei den Bestellungen für die regionalhistorischen Romane auch eine aus dem Ausland vorfand, meine erste aus der Schweiz – offensichtlich echt.

Schon kam ich ins Grübeln. Wie war das in diesem Fall mit der Umsatzsteuer? Musste ich für die Rechnung etwa auch den Euro in Schweizer Franken umrechnen? (Vorsichtshalber informierte ich mich … und fand in diesem Zusammenhang auch gleich so Verwirrendes wie deren Mehrwertsteuer, zusätzliche Gebühren für die Zollfreigabe und eine zu versteuernde Postvorweisungstaxe … doch zum Glück auch die Angabe der Geringfügigkeitsgrenze.)

Da nun der Herr ordnungsgemäß mein Formular ausgefüllt, per Nachname bestellt hatte – und es als steuerfreie Buchlieferung durchgehen konnte, eilte ich frohgemut zu einer Filiale der Deutschen Post … um zu erfahren, dass Ausländer nicht per Nachname bestellen können. Marschierte ich also mit dem Buch wieder zurück, teilte dem Herrn den neuen Stand mit, der mir daraufhin PayPal anbot – das ich aber nicht nutze.

Nun einigten wir uns auf eine normale Überweisung – jedoch hatte ich ihm die dafür notwendige BIC und IBAN noch nicht mitgeteilt. Kaum war das erledigt, lauerten die nächsten Fallstricke: die Versandkosten. Die selbst beim preiswertesten Anbieter dreimal teurer als von mir (fürs Inland) kalkuliert und (ohne entsprechenden Hinweis) veröffentlicht worden waren. Nun ja, hatte ich Lehrgeld zu zahlen :-( und schnellstens die Homepage anzupassen.

Damit war es aber noch nicht erledigt.

Durch eine Fehlbuchung und die mir daraufhin zugeschickte Zahlungsanweisung konnte ich meine Französischkenntnisse auffrischen, und durch die gut beim Empfänger angekommene Geschichte entwickelte sich zudem ein angenehmer Kontakt mit dem Herrn vom Genfersee (inklusive großartiger Tipps für die Arbeit mit historischen Fakten) und … weitere Buchbestellungen folgten.

Doch jetzt stutze ich nicht mehr – nun freue ich mich angemessen (und kümmere mich recht bald um die neue Zahlungsmethode PayPal ;-) ).

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